Zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln heute den Weg
des Abfalls vom Erzeuger bis zur Entsorgungsanlage. Ver-
trauen Sie deshalb den Transport Ihrer Abfälle nur
einem Spezialisten an.
Gemäß §49 des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes dür-
fen Abfälle zur Beseitigung gewerbsmäßig
nur mit Genehmi-
gung (Transportgenehmigung) der zuständigen Behörde
eingesammelt und befördert werden. Als zertifizierter
Entsor-
gungsfachbetrieb wickeln wir die Transporte mit reduziertem
Verwaltungsaufwand zum Vorteil unserer Kunden und zum
nachhaltigen Schutz der Umwelt ab. Speziell ausgebildetes
Personal und spezifisches Equipment garantieren dabei
einen sicheren Transport. Wir beschränken uns aber
nicht nur auf die Abfallbeförderung, sondern bearbeiten
auch andere Auf-
gaben rund um die Entsorgung Ihrer Abfälle:
- Übernahme, Sammlung und Transport von Abfällen
- Bereitstellung von geprüften Equipment
- Überwachung, Wartung und Reparatur des Equipments
- Abfall- und Gefahrgutberatung
|